Da wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre vermuten, das sich im Februar kurzfristig Regelungen zum Abhalten der Veranstaltung von offizieller Seite ergeben könnten, bitten wir freiwillig im Vorhinein um eine Mitteilung zu deinem Impfstatus, um dich rechtzeitig über eventuelle gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmebedingungen informieren und insgesamt schneller reagieren zu können.
Als „vollständig geimpft" gelten laut Gesundheitsministerium ab dem 1.10.2022 alle Personen
1. nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
2. nach zwei Einzelimpfungen:
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung
ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung
ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.