Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Kursveranstalter des Spielkurses Mühlhausen, der Spielkurs Noß Branschke GbR (siehe Impressum), abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Alle zwischen Teilnehmer und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) In Prospekten, Anzeigen, auf der Veranstalterhomepage (http://www.spielkurs-muehlhausen.de) und in sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Zeitpläne, Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

(4) Die Unterbringung und Verpflegung bzw. die Raumnutzung wird direkt mit dem Unterkunftsort AntoniQ vertraglich vereinbart und gegenüber diesen direkt vor Ort abgerechnet. Diesbezüglich koordiniert der Veranstalter lediglich die individuellen Buchungen der Teilnehmer im Rahmen des Anmeldeverfahrens; ein Vertrag über Unterbringung, Verpflegung oder Raumnutzung wird jedoch nicht mit dem Veranstalter geschlossen. 

 

§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter nach Überweisung der Teilnehmergebühren zustande, nicht bereits durch die automatisiert versendete Anmeldungsbestätigung nach Absenden des Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur Zahlung der Teilnehmergebühr. 

(2) Die Kursgebühr kann nur ermäßigt werden, wenn der Teilnehmer einen gültigen Ermäßigungstatbestand (unter 18 Jahren, in Ausbildung oder Schüler/Student) auf dem Kurs nachweisen kann. Anderenfalls ist eine Kursteilnahme nur gegen Zahlung der Differenz zum Normalpreis vor Ort möglich.

(3) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Veranstalter behält sich insoweit vor, einen jeweils höheren Schaden nachzuweisen.

(4) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

 

§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Teilnehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

 

§4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Zeit der Kursdauer.

(5) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die Seminargebühren und auch die Kosten des Stornos von Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Fall einer Verhinderung an der Teilnahme - etwa durch eine Erkrankung - übernimmt. 

 

§5 Rücktrittsregelungen

(1) Dem Teilnehmer wird ein Rücktrittsrecht nach folgenden Bedingungen eingeräumt:

Der Teilnehmer kann bis zum 31.12.2024 durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter von der Kursteilnahme zurücktreten. In diesem Fall werden der Veranstalter und der Teilnehmer von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Kursveranstaltung bzw. Kursgebühr und Unterkunft und Verpflegung frei. Es wird seitens des Veranstalters eine Kostendeckungspauschale in Höhe von 60 € erhoben bzw. einbehalten, wobei dem Teilnehmer der Nachweis von geringeren Kosten als der Pauschale ausdrücklich anheim gestellt wird.

(2) Dem Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt:

Der Veranstalter kann bis zum 31.01.2025 durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmer von der Veranstaltung eines Einzelkurses oder der Veranstaltung des gesamten Spielkurses zurücktreten. Dies gilt nur, falls der gebuchte Einzelkurs oder der gesamte Spielkurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was bei Einzelkursteilnehmerzahlen von unter sechs Personen oder einer Gesamtteilnehmerzahl von unter 50 Personen der Fall ist. In diesem Fall ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des Teilnehmers verpflichtet; im Übrigen werden Veranstalter und Teilnehmer von ihren Verbindlichkeiten frei und der Teilnehmer erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch das Entfallen des Kurses entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.

 

§6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassenspflichten des Teilnehmers während des Spielkurses

(1) Instrumente müssen eingerichtet, also gut spiel- und stimmbar, zum Kurs mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall, eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Teilnehmer dadurch nicht oder nur teilweise möglich und kein Ersatzinstrument verfügbar, kann ein Teilnehmer von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein Rückerstattungsanspruch eines Teils oder der gesamten Kursgebühr entsteht.

(2) Mit Gebäuden und Inventar des AntoniQ muss der Teilnehmer verantwortlich und sorgsam umgehen. Für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten einschließlich der Bäder während des Aufenthaltes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen; der Müll auf den Zimmern ist von den Teilnehmern selbst zur vor Ort bekanntgegebenen Zeit zu entsorgen. Verschmutzungen, die über normale Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen Müll hinausgeht, ist vom Teilnehmer selbst und außerhalb des AntoniQ zu entsorgen.

(3) Die Hausordnung in der bei Ankunft mitgeteilten Form ist zu beachten. Insbesondere ist der Teilnehmer zum Verschlossenhalten des Geländes zur Holzstraße sowie zur Beachtung des Rauchverbots in den Gebäuden und den Ruhezeiten in den Schlafgebäuden ab 22 Uhr verpflichtet.

(4) Schäden und Verluste aller Art sind AntoniQ und Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

(5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten, Informationstexte) sind für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.

(6) Im Rahmen einer nach den geltenden Bestimmungen entgeltpflichtigen Situation (z.B. des Konzerts) dürfen keine fremden Verwertungsrechten unterliegende Werke, beispielsweise bei der GEMA gemeldete, aufgeführt werden.

 

§7 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes

(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der Rücktrittsfrist kann die Teilnehmergebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnehmergebühr wird dem Teilnehmer ausdrücklich anheim gestellt.

(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiterzuveräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben.

 

§8 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial

(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst z.B. die Zusendung von Emails seitens des Veranstalters oder der Referenten. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 

(2) Der Teilnehmer erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person vom Spielkurs durch den Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.

(3) Die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial in Bezug auf das Abschlusskonzert ist Voraussetzung der aktiven Teilnahme.

 

§9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist das AG Hamburg-Mitte ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus nach diesen Teilnahmebedingungen zustande gekommenen Verträgen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.